Fahrradträger am Auto: was gilt denn nun?
Im Moment liest man auf mehreren deutschsprachigen Seiten, dass man in Italien ein ordentliches Bussgeld einfangen kann, wenn man den falschen Fahrrad-Heckträger am Auto montiert hat. Nicht dass ich bei der Geschichte wirklich durchblicke, also behafte mich nicht darauf, aber es scheint so zu sein:
Bisher musste man in Italien eine rot-weisse Warntafel aus Metall am Fahrrad-Heckträger befestigen, um zu signalisieren, dass das Auto nach hinten 1+ Meter länger war.
Im letzten August gab es (plÜtzlich?) eine neue Regelung, die verlangt, dass der Heckträger ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung hat, wobei dann die Warntafel nicht mehr nÜtig ist.
Die grossen Fahrradträger-Hersteller haben sich gegen diese neue Regelung gewehrt, und auch die italienischen Rad-/Autofahrer waren erbost darßber, weil ein Fahrradträger an sich schon eine gewichtige Investition ist. Muss der jetzt von heute auf morgen ersetzt werden, weil eine neue Regelung erscheint, ist das ärgerlich (und teuer).
Aktuell ist die Lage so: die alte Regelung greift wieder (Metalltafel), und die neue ist auf Eis gelegt, kann also jederzeit wieder in Kraft treten. Nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt das geschieht, kann ich leider nicht sagen.
Ganz theoretisch kannst du tatsächlich ein Strafgeld aufgebrummt bekommen, wenn du zum falschen Zeitpunkt mit der falschen Montur am falschen Polizisten vorbei fährst. Bloss ist es jetzt gerade etwas unklar, was wo gilt. Darum: schnall die Metalltafel an und fahre entspannt nach Italien.
Ein Grund mehr, das Fahrrad mit dem Zug nach Italien zu transportieren. Dazu gibts nämlich erfreuliche Nachrichten: