Noch bis 10. Mai 2021 läuft die Vernehmlassung zur Revision des Sexualstrafrechts. Diese wirft eine zentrale Frage auf: Wie entsteht in sexuellen Begegnungen Einverständnis? Braucht es die Zustimmung der Beteiligten? Oder reicht ein fehlendes Nein? männer.ch, Dachverband progressiver Schweizer Männer- und Väterorganisationen, hat sich im Rahmen der Revision intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Nach vertieften Diskussionen sind wir zur Überzeugung gelangt, dass die Revision des Sexualstrafrechts genutzt werden muss, um die Zustimmungsregel – Ja heisst Ja – gesetzlich zu verankern. Gleichzeitig formuliert die beiliegende Vernehmlassungsantwort Anforderungen für einen angemessenen Umgang mit den damit verbundenen Risiken (z.B. Falschbeschuldigungen). Zusammenfassend stellen wir fest: "Wir haben im Lauf unserer Meinungsbildung als Organisation selbst einen Lernprozess durchlaufen. Anfangs bestand eine gewisse Skepsis und die Furcht vor einer lustfeindlichen Formalisierung sexueller Begegnungen. Im Lauf der Auseinandersetzung wuchs die Einsicht, dass Bezogen-Sein eine Grundanforderung zwischenmenschlichen Umgangs ist und von psychisch gesunden Menschen auch selbstverständlich – ja, ohne dass man sich das bewusst vornehmen müsste oder überhaupt merkt – gewährleistet wird. Diese Grundanforderung ausgerechnet im sensiblen Feld sexuellen Austauschs ausser Kraft zu setzen, erweist sich bei genauerer Betrachtung als offensichtlich unzulänglicher und antiquierter Weg.“ Du findest unsere Stellungnahme hier.
Herzliche Grüsse Markus Theunert Gesamtleiter männer.ch Mail: theunert@maenner.ch Tel. 079 238 85 12 |