Unser Leiter Betrieb und Kommunikation, Valentin Kilchmann, schreibt im ERNST-Magazin über die Revision des Sexualstrafrechts und erläutert, wieso wir für die Zustimmungslösung sind.
Hier kannst du unsere offizielle Stellungnahme nachlesen. Das ERNST ist unsere Mitgliederzeitschrift, die man auch im Abo kaufen kann. Klingt gut? Na dann nichts wie los!
«Jemand klingelt an meiner Tür, ich öffne – und lasse die Person in die Wohnung rein. Klingeln heisst: «Darf ich eintreten?» Tür aufmachen heisst: «Ja.» Gegenseitiges Einverständnis also. Was aber, wenn die Person, ohne zu fragen, in die Wohnung eindringt? Klar: Dann ist das strafbar. Und das unabhängig davon, ob ich mich gewehrt habe oder wehren konnte. Ich musste auch nicht explizit Nein dazu sagen. Doch wie ist das beim Sex? Wenn ich mich an einer Person ohne ihr Einverständnis vergehe, ist das dann per se ein ernstzunehmender Übergriff? Geht es nach der momentanen Gesetzgebung, ist die ernüchternde Antwort: Nein. Wenn es nach dem aktuell diskutierten Revisionsentwurf geht: Auch nicht wirklich. Und das, obwohl die sexuelle Integrität einer Person besonders schützenswert sein müsste. Doch beginnen wir von vorne.» |