Subject: EU-Verpackungsverordnung - bereits getopfte Ware muss nicht nachträglich gekennzeichnet werden

16.07.2026

PPWR: Erleichterung bei der Kennzeichnung bereits verpackter Produkte


Liebe Mitglieder,

endlich gibt es eine erste gute Nachricht zur europäischen Verpackungsverordnung (PPWR).

Nach intensiven Gesprächen des Zentralverbandes Gartenbau mit Politik und EU-Kommission wurde klargestellt: Bereits getopfte bzw. bereits verpackte Pflanzen müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. 


Die erforderlichen Angaben können über ein Begleitdokument, beispielsweise den Lieferschein, erfolgen.


Damit entfällt eine der größten Sorgen vieler Gartenbaubetriebe.


Für Pflanzen, die bereits im Topf stehen und nach dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, genügt es derzeit, wenn folgende Angaben auf einem Begleitpapier enthalten sind:

  • Typen-, Chargen- oder Seriennummer der Verpackung

  • Name des Erzeugers

  • vollständige Anschrift

  • E-Mail-Adresse oder ein anderes elektronisches Kontaktmittel

Eine nachträgliche Kennzeichnung jeder einzelnen Pflanze ist für diese bereits getopfte Ware damit nicht erforderlich.


Wichtig:

Diese Regelung gilt zunächst als Übergangslösung für bereits getopfte bzw. bereits verpackte Ware.


Andere Pflichten der PPWR bleiben bestehen und über die dauerhafte Kennzeichnung neu getopfter Pflanzen wird weiterhin verhandelt. Hier laufen die Gespräche zwischen dem ZVG und den politischen Entscheidungsträgern weiter. Auch wir haben bereits Gesprächstermine mit Politikern vereinbart.


Es zeigt, dass sich der Einsatz der Verbände lohnt und praktikable Lösungen möglich sind.


Gleichzeitig ist die Verpackungsverordnung noch nicht vollständig geklärt. Deshalb beobachten wir die Entwicklungen weiterhin sehr genau und informieren Sie selbstverständlich sofort, sobald es neue Erkenntnisse gibt.


Den aktuellen Hinweis des ZVG finden Sie im Anhang.


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