Information des ZVG zum Energieeffizienzgesetz
(ZVG) Wir warten seit langem auf die Änderung des Energieeffizienzgesetzes und damit auf die Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einer Pressemeldung am 05.11.2025 verkündet: "Zusätzlich zu den einzelnen Gesetzentwürfen verpflichten sich die verschiedenen Ministerien in einem Eckpunktepapier zu weiteren Maßnahmen des Bürokratierückbaus, die bis spätestens Mitte 2026 kabinettreif sein sollen. Von den insgesamt 51 geplanten weiteren Entlastungsmaßnahmen trägt allein das Bundeswirtschaftsministerium zehn Projekten bei. Dazu zählt unter anderem die Rückführung der Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie." Quelle: KLICK
Anpassung 1:1 bedeutet: ab 2,77 GWh (statt 2,5) Gesamtenergieverbrauch --> Energieaudit nach DIN 16247-1 ab 23,6 GWh (statt 7,5 GWh) Gesamtenergieverbrauch --> Zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS Leider kommen die Änderungen erst bis spätestens Mitte 2026 (kabinettreif), d.h. es kann vielleicht auch noch länger über den Sommer hinaus dauern. Gut, dass jetzt klar ist, dass es kommt; schlecht, dass es so spät kommt.
Weiterer Hinweis: Wir weisen nochmals auf die Rahmenvereinbarung zum Energieaudit hin - s. Anlage. |