Subject: KURZ & KOMPAKT - Wochennewsletter 12.04.2024

12.04.2024

Für Beratungen zum Förderantrag steht Ihnen Frau Dr. Heike Sartor am 14.05.2024 ab 14 Uhr
in den Räumen der Geschäftsstelle zur Verfügung.

 

Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftsstelle ist zwingend erforderlich

Sachsen - Neuer Förderzeitraum

 

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) ruft im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans 2023-2027 im Freistaat Sachsen zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe auf.


Seit dem 18.03.2024 ist eine Antragstellung zum Förderprogramm möglich.

Die Frist des ersten Aufrufes endet am 31. 07.2024. Innerhalb dieser Frist können Anträge über das dafür eingerichtete Portal Internetantragstellung Förderung (IAF) gestellt werden.

Weitere Aufrufe sind für Herbst diesen Jahres und die Folgejahre geplant.

 

Informationen zu förderfähigen Maßnahmen, antragsberechtigten Personen/Unternehmen, Höhe der Förderung sowie Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier:

Cannabis-Gesetz

Das Thema Cannabis nimmt extrem an Fahrt auf.

In den vergangenen Wochen gab es in unseren Partnerverbänden dazu einige Anfragen.

Darüber hinaus taucht auch immer wieder die Frage auf, unter welchen Bedingungen man als Gärtner Cannabis überhaupt anbauen dürfe und ob man z.B. GWH-Flächen an Kunden verpachten darf, wo er seine Pflanzen in der Gärtnerei anziehen könne. Auch erreichen uns die ersten sorgenvollen Anrufe, was die Frage den arbeitsrechtlich bedeutet.

Um sich zu positionieren und klare Antworten geben zu können, hat der Bayerische Gärtnerei-Verband e.V. (BGV) einen Newsletter zum Thema verfasst. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bewertung des Gesetzes vorgenommen.

Lesen Sie es für erste Orientierungen zum Thema.

Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf Arbeitsverhältnisse

 

(Bauernverband S.-A., Jana Unger) Seit dem 01.04.2024 ist volljährigen Personen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum sowie der Besitz von bis zu drei Cannabispflanzen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erlaubt. Es stellt sich die Frage, wie damit am Arbeitsplatz umzugehen ist. Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot des Cannabis-Konsums am Arbeitsplatz existiert nicht.

Für Arbeitsverhältnisse gilt Folgendes: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Cannabiskonsum im Betrieb untersagen. Verstoßen Beschäftigte gegen dieses Verbot, riskieren sie eine Abmahnung oder Kündigung.

Erscheint ein Arbeitnehmer unter Cannabiseinfluss zur Arbeit, kann dies auch ohne betriebliches Cannabisverbot eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift) Grundsätze der Unfallprävention festgelegt, die für Unternehmen und Versicherte gelten.

Gem. § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dürfen Beschäftigte unter Einfluss von Drogen, Alkohol und anderen berauschenden Mitteln nicht arbeiten. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die erkennbar unter Cannabiseinfluss stehen aufgrund von § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht arbeiten lassen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung tritt dafür ein, dass Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz gleichbehandelt werden und hat zum Thema Cannabis eine Pressemitteilung (KLICK) und ein Positionspapier ( KLICK ) verfasst.


Darf ein Arbeitgeber Drogentests durchführen?

Drogentests dürfen ohne Einwilligung der Arbeitnehmer nicht durchgeführt werden. Auch mit Einwilligung des Arbeitnehmers dürfen Drogentests im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen nur vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches kann dem Arbeitgeber bei gefahrgeneigten Tätigkeiten (z.B. Arbeit an Maschinen) grundsätzlich zugesprochen werden. Allerdings lässt sich aus einem Drogentest kein unmittelbarer Rückschluss auf ein missbräuchliches Konsumverhalten ziehen.


Handlungsempfehlung:

Im Ergebnis ist der Cannabiskonsum arbeitsrechtlich nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol. Bereits bestehende Betriebsvereinbarungen zum Alkoholverbot sollten hinsichtlich des Cannabiskonsums ggf. aktualisiert und ergänzt werden.

Umweltsammelblatt Energieeffizienz -
überarbeitete Fassung


die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat mit Stand 04.03.2024 das Merkblatt zur Abwärme aktualisiert.

 

Nach aktuellem Stand des Merkblattes (Version 1.1, Stand 04.03.2024) sind folgende Abwärmen aktuell nicht meldepflichtig:

  • Abwärme ist offensichtlich nicht wirtschaftlich nutzbar: In einem ersten Schritt betrachtet die BfEE Abwärmepotentiale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger als unwesentlich

  • Abwärme < 20°C,

  • Diffuse Abwärmequellen (z.B. Gewächshausaußenhülle oder Maschinenabwärme an die Umgebungsluft).

Deshalb erfolgte die Anpassung des Umweltsammelblattes Energieeffizienz des ZVG (s. Anlage).

ZVG-NEWS vom 11.04.2024

  • ZVG legt EU-Positionen vor: Gartenbau setzt auf europäische Lösungen

  • Vorschlag zur Gewinnglättung enttäuscht auf ganzer Linie

  • ZVG pocht auf Ausnahmen des Gartenbaus bei Energieaudits

  • Mindestanforderungen zur Abwassernutzung reichen nicht aus

  • Glückwunsch zum 80. Geburtstag von Reiner Mauch

Einladung zur GeschäftsklimaUmfrage 04-2024

Wir möchten Sie herzlich zur Teilnahme an der monatlichen ZVG-GeschäftsklimaUmfrage einladen. Die Umfrage ist für Sie 100 % anonym - Es werden ausschließlich die Antworten aus der Umfrage gespeichert. 
 
Die Umfrage endet am 30. April 2024.

Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung
im Beruf Gärtner/-in (Gemüse/Zierpflanzenbau)

Termin: 5. Mai 2024, 8:30 -16:30 Uhr

Teilnehmer: min. 10 / max. 14

Lehrgangsleiter: Herr Eric Lepski

Teilnehmergebühr: 50,- € / mind. 10 Teilnehmer/-innen

 

Schwerpunkte laut Prüfungsverordnung an ausgewählten Beispielen:

z.B.

  • Vermehrung von Zierpflanzen / Anzucht von Jungpflanzen

  • Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen

  • Arbeiten an der Pflanze (z.B. Topfen mit Topfmaschine)

Mitzubringen sind: Taschenrechner, Schreibzeug, Gärtnermesser, Arbeitsbekleidung, Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappe

 

Anschrift:

Gartenbau Rülcker grün erleben Gartencenter und Gärtnerei

Reicker Straße 43, 01219 Dresden

 

Verbindliche Anmeldung bitte bis zum 30.04. 2024 an:

Gartenbauverband Mitteldeutschland e.V.

Ansprechpartner: Katrin Engel

Tel.: 0351 8491619

E-Mail: ausbildung@gartenbau-md.de

Hinweis auf ein

Online-Seminar von Rupert Fey

KUNDEN ABHOLEN, EGAL WO SIE SIND! DIGITAL – ANALOG – GEDANKLICH
WIE SIEHT EIGENTLICH DEINE „CUSTOMER-JOURNEY“ AUS?

Live-Zoom Meeting am 15.04.2024 um 18:30 Uhr

mit Torsten Brämer & Rupert Fey.

TERMINE

Rechtsberatung

Die nächste Rechtsberatung mit RA Schuh findet am

Dienstag, den 16. April ab 14:00 Uhr in der Geschäftsstelle in Dresden statt.

Wir bitten um telefonischeTerminabsprache!

Landesweite Eröffnung der Aktion "Blühendes Sachsen"

25. April 2024 in der Gärtnerei & Baumschule Tröltzsch

Aktion “Blühendes Sachsen” in den Gärtnereien

27. und 28. April 2024

Online Versuchsbesichtigung Zierpflanzenbau

02.05.2024 

Pillnitzer Friedhofstag

12.06.2024

Fördermittelberatung mit Frau Dr. Heike Sartor

14.05.2024 ab 14 Uhr , Geschäftsstelle in Dresden

Wir bitten um telefonischeTerminabsprache!

Beet- und Balkonpflanzentag

19.06.2024         

30 Jahre Dauergrabpflege Sachsen

07.09.2024

Exkursion der Fachgruppe Friedhof nach Hamburg / Ohlsdorf

29.09. – 02.10.2024

Wochennewsletter 05.04.2024 - KLICK

Wochennewsletter 28.03.2024 - KLICK

Wochennewsletter 22.03.2024 - KLICK

Wochennewsletter 15.03.2024 - KLICK

Wochennewsletter 08.03.2024 - KLICK

Gärtner in Mitteldeutschland auf Facebook und Instagram:

Zu unserem internen Mitgliederbereich geht es hier entlang:

Geschäftsstelle Dresden

Scharfenberger Straße 67,   01139 Dresden

Tel.:  0351 849 1619 -   Fax: 0351 849 1623

Geschäftsstelle Magdeburg

Maxim-Gorki-Straße 13, 39108 Magdeburg

Tel.: 0391 7318034 - Mobil.: 0177 7633576


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