ZVG-direkt 02/2023Energiepreispauschale für Berufsschüler in Vollzeitschulform, Fachschüler und Studierende Hiermit erhalten Sie den ZVG-direkt „Energiepreispauschale für Berufsschüler in Vollzeitschulform, Fachschüler und Studierende – Antragstellung ab sofort möglich“ zur Information. Die Bundesregierung hat am 15. März 2023 das Online-Portal zur Einmalzahlung der Energiepreispauschale geöffnet. Berufsschüler (Auszubildende in Vollzeitschulform, nicht im dualen System), Fachschüler (angehende Meister und Techniker) und Studierende können ab sofort bis zum 30. September 2023 die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Für Auszubildende im dualen System ist dieser ZVG-direkt lediglich zur Kenntnis, da sie die Einmalzahlung der Energiepreispauschale bereits über ihren Arbeitgeber erhalten haben. |