Information für Inverkehrbringer von Brennstoffen im Nationalen EmmissionshandelssystemSeit dem 01.01.2023 unterliegt auch Kohle dem Emissionshandelssystem. Es verpflichtet die Inverkehrbringer von Brennstoffen, CO₂-Emissionszertifikate zu erwerben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es zu einigen Fällen kam, bei denen der Lieferant ausländischer Kohle die CO₂-Abgabe nicht geleistet hat. Bei Importen der Brennstoffe muss darauf geachtet werden, dass der Lieferant als Importeur die CO₂-Abgabe übernommen hat. |