Über das folgende Thema hatten wir bereits berichtet. Erinnern Sie dijenigen, die Ihre Webseite betreuen, an diese neuen Richtlinien. Noch einmal der Hinweis: Sie können sich gern bei uns in Magdeburg melden, wenn Sie Hilfe bei der Aktualisierung ihrer Angaben benötigen. Digitale-Dienste-Gesetz (BVE) Aufgrund der neuen EU-Verordnung Digital Services Act (DSA), die am 14. Mai 2024 in Kraft trat, gibt es für alle Unternehmen, einschließlich Einzelhandelsgärtnereien und Gartencenter, neue gesetzliche Anforderungen. Diese Änderungen betreffen das bisherige Telemediengesetz (TMG) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das nun als Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) bekannt ist.
Die gute Nachricht: Die notwendigen Anpassungen sind einfach umsetzbar und können relativ schnell erledigt werden. In dem beigefügten Dokument erfahren Sie, welche Maßnahmen nun erforderlich sind und welche Pflichten die Mitglieder bei der Betreuung Ihrer Website beachten müssen. Wir empfehlen Ihnen, die Änderungen zeitnah umzusetzen, um mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden. |