Am 15. März wurde veröffentlicht, dass die Ausnahmen von der Mautpflicht zum 1.7.2024 teilweise deutlich verändert werden. Das hatte der ZVG im Vorfeld bereits in Erfahrung bringen können. Allerdings waren wir davon ausgegangen, dass die Übernahme der Definition der Handwerkerregel aus der Fahrpersonalverordnung auch Gärtner mit umfasst.
Jetzt gibt es eine „Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG“ gibt. Diese Liste wird als „abschließend“ bezeichnet und es fehlt der Beruf „Gärtner“.
Deshalb kann es hilfreich sein, wenn sich GBVMD-Mitglieder, die ab dem 1.7.2024 von der Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 to betroffen sein werden, an ihre jeweiligen Wahlkreisabgeordneten wenden. Eine Liste aller Abgeordneten ist verlinkt. Die eigene Betroffenheit und die entsprechende Ungerechtigkeit sind mit ihrer Wirkung gegenüber der Politik nicht zu überbieten. Gerne schreiben Sie Ihre Verärgerung in eigenen Worten. Als Basis oder auch als vollständige Vorlage können Sie das hier verlinkte Musterschreiben verwenden. |