Am 13. Dezember 2023 haben sich die Spitzen der Ampelkoalition auf die Sparpläne im Bundeshaushalt 2024 geeinigt. Die kurzfristige Einsparung von ca. 17 Milliarden Euro war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 notwendig geworden.
Für die gartenbaulichen Unternehmen ist bereits jetzt klar, auch wenn sich Details noch in der Ausarbeitung befinden, dass es zu massiven wirtschaftlichen Einschnitten kommen wird.
Unter anderem soll die CO2-Bepreisung von 30 auf 45 Euro/t angehoben sowie die Agrardieselrückvergütung und die Kfz-Steuerbefreiung gestrichen werden.
Zusätzlich soll die bisher aus dem Bundeshaushalt gezahlte EU-Plastikabgabe (1,4 Mrd. Euro) von den Unternehmen, die Kunststoffverpackungen in Umlauf bringen, gezahlt werden. |