wir freuen uns riesig, euch endlich unsere nächste »Feministische Sprechstunde« präsentieren zu können! Denn das Thema ist so wichtig. Gemeinsam mit unseren fantastischen Freund*innen von der Feminist Law Clinic wollen wir heute euer Augenmerk auf das Thema feministische Rechtsberatung und juristische Unterstützung richten. Beides ist mehr als nötig.
Jede 5. Frau ist im Kindes- und Jugendalter Opfer von sexualisierter Gewalt geworden.1 Statistisch erlebt etwa alle vier Minuten eine Frau Partnerschaftsgewalt in Deutschland.2 Zugleich sind Betroffene oft verständlicherweise unsicher, an wen sie sich wie sicher um Hilfe wenden können. Wie funktioniert eine Anzeige bei der Polizei. Muss ich da alleine hin und muss ich sie überhaupt machen? Ist es schlimm, wenn ich mich nicht an alles erinnern kann? All diese Fragen und noch mehr haben wir die Expert*innen von der Feminist Law Clinic für euch beantworten lassen, um den Weg in Richtung Sicherheit und Selbstwirksamkeit heller auszuleuchten.
Von der Feminist Law Clinic3 haben wir euch ja schon im Newsletter zu unserem FEMINISTISCH VERBÜNDET-Netzwerk vorgeschwärmt: Vor knapp 2 Jahren haben die drei Gründerinnen Lilith Rein, Karla Steeb und Lilian van Rey an ihrem Kölner WG-Tisch die Law Clinic, eine kostenlose feministische Rechtsberatung, gegründet. Mittlerweile hat sich das Team vergrößert und unter der Supervision von über 40 Volljurist*innen bisher mehr als 700 Fälle übernommen, bei denen Beratung und Unterstützung für Frauen und queere Menschen geleistet wird.
Dabei geht es nicht nur um sexualisierte Gewalt, sondern auch um Diskriminierung und Sorgerechtsstreitigkeiten. Was eben an Zumutungen und Übergriffigkeiten im Patriarchat so alles anfällt.
Und gerade mit Blick auf sexualisierte Gewalt wisst ihr so gut wie wir, wie schwer es für Betroffene ist. Es gibt Gründe, warum sexualisierte Gewalt nur in 3% der Fälle zur Anzeige gebracht werden. NUR IN DREI PROZENT.4
Und das ist ganz sicher nicht die Schuld von Betroffenen. Niemals. Was sollen Betroffene zum Beispiel denken, wenn das Landgericht in Berlin die Süddeutsche Zeitung zwingt, die Berichterstattung über die mutmaßlichen (sexuellen) “Beziehungen” des Liedermachers Konstantin Wecker zu damals minderjährigen Mädchen zurück zu ziehen.5
Wenn der Vorsitzende Richter die Rechtmäßigkeit von MeToo-Berichterstattung anzweifelt, weit und breit kein öffentliches Interesse erkennen kann und den Betroffenen gar “Groupietum” unterstellt. Woher sollen sie den Mut nehmen, Anzeige zu erstatten, wenn sie lesen müssen, dass im Fall der Autorin Claudia Wuttke 65 von 67 Fällen sexualisierter Gewalt verjährt sind?6
Betroffene brauchen mehr Sicherheit. Deswegen ist Sicherheit aus feministischer Sicht auch so wichtig. Deshalb erhaltet ihr hier alle notwendigen Informationen darüber, wie genau eine Anzeige bei der Polizei funktioniert, was dabei zu beachten ist und wo ihr dafür Unterstützung bekommt.